top of page

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Direktvermittlung von Arbeitskräften durch KNOLL Connect e.U.

1. Geltungsbereich

Diese AGB ergänzen den zwischen der KNOLL Connect e.U. und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vermittlungsvertrag und gelten für diese sowie für alle künftigen Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind auf das Vertrags Verhältnis nicht anwendbar. Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Zustimmung durch den Auftragnehmer.

2. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Suche und Auswahl von Personal und erbringt Leistungen der Arbeitsvermittlung nach Maßgabe der vom Auftraggeber vorgegebenen Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile.

Die Dienstleistungen umfassen:

  • Bedarfsanalyse: Feststellung des Personalbedarfs und der gewünschten Qualifikationen.

  • Maßgeschneiderte Lösungen:
    Ob einzelne Schlüsselpositionen oder komplette Teams – wir entwickeln individuelle Vermittlungslösungen, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.​

  • Kandidatensuche: Identifizierung geeigneter Kandidaten über Netzwerke, Jobportale und andere Kanäle.

  • Vorauswahl: Prüfung und Auswahl potenzieller Kandidaten (Screening, Interviews).

  • Begleitung des Einstellungsprozesses

  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und organisatorischen Fragen

  • Begleitung der Integration neuer MitarbeiterInnen

  • Garantie Leistungen: Kostenfreie Nachsuche gemäß Punkt 6 dieser AGB.

3. Vermittlungsgebühr

  • Der Auftraggeber bezahlt für die Leistungen des Auftragnehmers ein Honorar in Höhe der vereinbarten Bruttomonatsgehältern des jeweiligen Kandidaten. Unter Bruttomonatsgehalt sind neben dem vereinbarten monatlichen Bruttomonatsgehältern auch allfällige Sachbezüge und in Aussicht gestellte variable Anteile, wie Bonuszahlungen, Provisionen zu verstehen.

  • Die Vermittlungsgebühr wird bei Zustandekommen eines Dienst-, Werk-, Konsulenten- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit dem vom Auftragnehmer präsentierten Kandidaten fällig, spätestens aber mit dem 1. Tag der Tätigkeit des Kandidaten beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zur Zahlung verpflichtet.

  • Die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsgebühr wird auch für den Fall vereinbart, dass das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Auftraggeber, sondern von einem ihm zuzurechnenden Dritten abgeschlossen wird oder das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen (insbesondere jeweils aktuelle Stellenbeschreibungen, gewünschte Qualifikationen, vorgeschlagenes Entgelt und Gehaltsrahmen, etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und ihn über alle diesbezüglichen Änderungen sowie sonstigen Umstände, welche für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, zu informieren.

 

  • Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer binnen längstens 3 Tagen nach Unterzeichnung oder sonstigen Zustandekommen des zu vermittelnden Vertrages mit dem Kandidaten hierüber zu informieren und eine Kopie des Vertrages bzw. Dienstzettels an ihn zu übermitteln.

  • Die Bereitstellung der vorstehenden Informationen stellt eine Hauptpflicht im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsvertrages dar. Sollte die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zur Leistungsverhinderung führen, so ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt (vgl. Punkt 7.3 der AGB).

5. Haftung des Auftragnehmers

Die Kandidatenvorschläge des Auftragnehmers und die darin enthaltenen Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweiligen Kandidaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Informationen, welche vom Kandidaten oder von Dritten erteilt wurden oder dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers entbinden den Auftraggeber demgemäß nicht von der Prüfung der Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten für die Bedürfnisse des Auftraggebers.

  • Der Auftragnehmer haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

  • Die Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht werden.

Allfällige Ansprüche gegen den Auftragnehmer können nur innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber innerhalb von 3 Jahren nach Zustandekommen des zu vermittelnden Vertrages oder sonstiger Beendigung des jeweiligen Auftrages geltend gemacht werden.

 

6. Garantieleistungen

  • Wenn der Arbeitsvertrag innerhalb der ersten drei Monate durch den vermittelten Kandidaten oder den Auftraggeber aufgelöst wird, bietet der Auftragnehmer eine kostenfreie Nachsuche, nach den Bestimmungen dieser AGB an.

  • Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht nicht, wenn die Kündigung durch strukturelle oder unternehmensinterne Änderungen in Ihrem Unternehmen verursacht wurde. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Garantieleistungen nur, wenn uns dies binnen 30 Tagen nach Auflösung des zu vermittelnden Vertrages mitgeteilt wurde.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen durch schriftliche Mitteilung aufzukündigen.

Im Fall einer ordentlichen Aufkündigung durch den Auftraggeber, welche vom Auftragnehmer nicht verschuldet wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die bisher erbrachten Leistungen eine Pauschale in der Höhe von € 1.000 in Rechnung zu stellen.

Sollte der Vertrag von einer der beiden Seiten aufgekündigt werden, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mindestens 3 Kandidatenprofile übermittelt hat, welche das vom Kunden in Auftrag vorgegebene Anforderungsprofil erfüllen, so ist vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in der Höhe von ganzem vereinbarten Betrag € 1.000 zu leisten.

Im Übrigen gebührt dem Auftragnehmer die vollständige Vermittlungsgebühr für den betreffenden Kandidaten auch dann, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsvertrages die Einstellung eines von ihm präsentierten Kandidaten erfolgt.

7.2 Außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber

Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wenn der Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, trotz angemessener Nachfrist.

7.3 Außerordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftraggeber (z. B. Zahlungsverzug, Verletzung von Mitwirkungspflichten). In diesem Fall sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

Im Fall einer ordentlichen Aufkündigung durch den Auftraggeber, welche vom Auftragnehmer nicht verschuldet wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die bisher erbrachten Leistungen eine Pauschale in der Höhe von € 1.000 in Rechnung zu stellen.

Sollte der Vertrag von einer der beiden Seiten aufgekündigt werden, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mindestens 3 Kandidatenprofile übermittelt hat, welche das vom Kunden in Auftrag vorgegebene Anforderungsprofil erfüllen, so ist vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in der Höhe von ganzem vereinbarten Betrag zu leisten.

 

7.4 Wirkung der Kündigung auf Garantieleistungen

In jedem Falle einer Kündigung außerordentlich und ordentlich entfällt jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen. Bereits vereinbarte Nachsuchen bleiben unberührt, sofern deren Durchführung im Zeitpunkt der Kündigung begonnen wurde.

8. Datenschutz

  • Alle Kandidatenprofile bleiben, soweit Kandidaten vom Auftraggeber nicht eingestellt werden, im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat diese Informationen sowie insbesondere alle personenbezogenen Daten der Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und diese bei Nichtgebrauch an den Auftragnehmer zurückzustellen bzw. auf Aufforderung des Auftragnehmers nachweislich zu vernichten.

  • Jegliche Verarbeitung von Daten durch den Auftraggeber darf nur bei Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO in der jeweils gültigen Fassung, erfolgen. Eine Vervielfältigung zur Weitergabe sowie die Weitergabe an Dritte selbst ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung.

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten, die ihm vom Auftraggeber anvertraut wurden, zum Zweck der Erfüllung des jeweiligen Vermittlungsauftrages zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang Gewähr, dass für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen und Zustimmungen, insbesondere die Zustimmung der Betroffenen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorliegen.

  • Für weitergehende Informationen wird auf die jeweilige Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen, die diesen AGB angeschlossen ist.

9. Vertraulichkeit

Alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgetauscht werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

  • Der Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

KNOLL Connect Ihre Expertin für Personalvermittlung Firmen Logo
bottom of page